Liebe Eltern,

 

seit einer Woche sind die Quarantäne Bestimmungen geändert worden, so dass ab sofort folgende Regelung gilt:

Wenn ein Kind positiv getestet wird, muss nur dieses Kind in Quarantäne. Wir erhalten vom Gesundheitsamt den Auftrag zur „Kontaktverfolgung“ und müssen alle Kinder (und Erwachsene), die als Kontaktpersonen gelten dem Gesundheitsamt melden.

Als Kontaktpersonen gelten die Kinder, die unmittelbar neben dem Kind sitzen und wir berücksichtigen dabei auch Spiel- und Essenssituationen im Offenen Ganztag.

Wir informieren Sie als Eltern darüber, falls Ihr Kind auf dieser Liste steht. Weitere Konsequenzen hat dies für Sie bzw. Ihr Kind nicht, also keine Quarantäne. Sie werden lediglich gebeten, Ihr Kind gut zu beobachten und bei Erkältungssymptomen sich bitte an die Kinderärztin/den Kinderarzt zu wenden.

Das Gesundheitsamt benötigt diese Kontaktliste, um bei weiteren positiven Testergebnissen Zusammenhänge ermitteln zu können und entsprechend zu reagieren.

Unabhängig von dieser Neuerung müssen wir bei einem positiven Pool (Klassentest) zunächst die Klasse für ein bis zwei Tage zu Hause lassen, da wir bzw. das Labor diese Zeit benötigt, um die Einzeltests auszuwerten. Darüber werden wie Sie aber auch persönlich informieren, falls es in der Klasse Ihres Kindes dazu kommen sollte.

Diese Neuerungen bringen sicher etwas Entspannung und unterstützen uns auf dem Weg zur Normalität.

 

Herzliche Grüße

Barbara Dreyer