Liebe Eltern,

auch die schönsten Wochen im Jahr sind irgendwann vorbei und wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien die Ferien genießen konnten.

Gerne möchte ich Ihnen mit diesem Brief die wichtigsten Informationen zum Schulstart mitgeben, damit dieser für alle gut und vor allem sicher verläuft.

 

Stundenplan

Alle Kinder haben mit Beginn des Schuljahres wieder Unterricht nach Plan. In den ersten Tagen erhalten die Kinder ihren Stundenplan. Sportunterricht findet im Freien statt und im Musikunterricht wird nicht gesungen. Zum Religionsunterricht erhalten Sie auf dem ersten Elternabend erklärende Informationen.

Der Schwimmunterricht für die Klasse 3 und 4b findet statt, sobald wir die Zusage von der Stadt haben. Bis dahin haben die Kinder auch Sportunterricht im Freien. (Wie dieser Unterricht bei Regen gestaltet wird, klären wir noch.)

In der ersten Schulwoche haben alle Klassen Unterricht von 8.20Uhr bis 11.45Uhr.

Der Offene Ganztag ist wie gewohnt geöffnet.

 

Schulorganisation

Wir möchten an unserem Schulstandort alles tun, um die Gesundheit der Kinder und Mitarbeiter nicht zu gefährden. Daher haben wir zusätzlich folgende Regelungen getroffen:

Die beiden Schulen (GGS und KGS) beginnen zu unterschiedlichen Zeiten. Bitte beachten Sie die neuen Anfangs- und Endzeiten und schicken Sie Ihr Kind pünktlich (nicht zu früh) zum Unterricht.

 

  GGS Ahl Wipp KGS
1.Stunde 8:20 Uhr bis 9:05 Uhr 8:00 Uhr bis 8:45 Uhr
2.Stunde 9:10 Uhr bis 9:55 Uhr 8:50 Uhr bis 9:35 Uhr
Pause 9:55 Uhr bis 10:10 Uhr 9:35 Uhr bis 9:50 Uhr
3.Stunde 10:10 Uhr bis 10:55 Uhr 9:50 Uhr bis 10:35 Uhr
4.Stunde 11:00 Uhr bis 11:45 Uhr 10:40 Uhr bis 11:25 Uhr
Pause 11:45 Uhr bis 12:00 Uhr 11:25 Uhr bis 11.40 Uhr
5.Stunde 12:00 Uhr bis 12:45 Uhr 11:40 Uhr bis 12.25 Uhr
6.Stunde 12:50 Uhr bis 13:35 Uhr 12.30 Uhr bis 13:15 Uhr

 

Zudem sollten weiterhin die Kinder der jetzt zweiten Klasse das Gartentor als Ein- und Ausgang nutzen, die Kinder der ersten und dritten Klassen nutzen das Haupttor. Die vierten Klassen nutzen bitte den Notausgang im Neubau.

Während des Unterrichts werden wir die Lerngruppen nicht mischen. Kinder einer Klasse haben Förderkurse, Religionsunterricht, Türkisch und auch im dritten und vierten die AG nur mit Kindern aus ihrer Klasse.

 In der Pause nutzen die Kinder der zweiten und vierten Klasse den Schulhof am Neubau und die Kinder der ersten und dritten Klasse den Schulhof am Hauptgebäude.

All diese Maßnahmen werden mit den Klassen zu Beginn besprochen, vielleicht können Sie aber auch schon vorab mit Ihrem Kind darüber reden.

Mund-Nasen-Bedeckung

Ganz wichtig und klar vorgeschrieben ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände. Sowohl auf dem Schulhof als auch im Gebäude achten wir auf die strikte Einhaltung dieser Regel! Lediglich am festgelegten Sitzplatz dürfen die Kinder ihre Maske abnehmen.

Bitte sorgen Sie unbedingt dafür, dass Ihr Kind immer eine Mund-Nase-Bedeckung dabei hat!

 

Offener Ganztag

Die oben genannten Regeln gelten ebenfalls für den Ganztag. Die Kinder werden dort im Klassenverband Essen gehen. Die Kinder, die zur Frühbetreuung angemeldet sind, werden bis zu dem verspäteten Unterrichtbeginn selbstverständlich betreut.

 

Umgang mit auftretenden Erkältungssymptomen

Sollte Ihr Kind typische Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Fieber, usw.) zeigen, lassen Sie es nicht zur Schule gehen, wir müssten es sonst wieder nach Hause schicken und das Gesundheitsamt informieren. Beobachten Sie Ihr Kind zu Hause und gehen Sie ggf. zum Arzt.

 

Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern

Hat Ihr Kind eine relevante Vorerkrankung, entscheiden Sie selbst (nach Rücksprache mit dem Arzt), ob der Schulbesuch gesundheitsgefährdend sein könnte. Wir benötigen dazu eine schriftliche Begründung. Wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin oder an uns.

Dies gilt ebenfalls für Kinder, die in einem Haushalt mit Familienangehörigen wohnen, die zu einer Risikogruppe gehören. Bitte wenden Sie sich an uns, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

Wichtig!!

Sollten Sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen Sie Ihr Kind nur dann zur Schule schicken, wenn für Ihre Tochter/Ihren Sohn ein negatives Testergebnis vorliegt. Ansonsten gilt die Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne.

 

Herzliche Grüße und uns allen einen guten Start ins neue Schuljahr

 

Barbara Dreyer