Pandemie (Corona 2020)

1. Lufthygiene

Die Räume werden gründlich und regelmäßig gelüftet.
Dazu sind die Fensterbänke frei zu räumen.

2. Handhygiene

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, wie die Hände gründlich zu waschen sind.
Hinweisschilder an den Waschbecken unterstützen dies.
Seifenspender mit Flüssigseife und Einmalhandtücher sind ausreichend vorhanden. Dies liegt in der Verantwortung des Hausmeisters.
Die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen und Erzieher geben den Kindern regelmäßig die Gelegenheit, die Hände gründlich zu waschen. Die gilt besonders vor und nach dem Essen, nach der Pause und nach dem Toilettengang.
An den Eingangstüren der Schule stehen mobile Handdesinfektionsständer. Bevor die Schulgebäude betreten werden, sind die Hände zu desinfizieren.
Die regelmäßige und gründliche Handhygiene gilt auch für die Erwachsenen, die sich im Schulgebäude befinden.

3. Abstandsregeln

Der Klassenraum ist so zu gestalten, dass die Sitzplätze der Schülerinnen und Schüler einem Abstand von 1,50m haben. Die Arbeitsplätze sind namentlich zu kennzeichnen.
Beim Stellen der Tische muss der Abstand von 2m zur Tafel eingehalten werden.
„Sammelstellen“, wie Garderoben oder Eigentumsfächer sind aufzulösen. Arbeitsmaterialien sollen in Reichweite der Kinder platziert werden. Die Jacken hängen über dem Stuhl der Kinder und ein Schuhwechsel (Tragen von Pantoffeln) erfolgt nicht.
Schilder in den Gebäuden weisen auf die Abstandsregeln hin.

Soweit möglich soll eine „Einbahnstraßen“ – Regelung das Einhalten des Abstands unterstützen. Schilder weisen auch hier auf die Richtung der „Einbahnstraße“ hin.
Zeitlich versetzter Unterrichtsbeginn und zeitlich versetzte Pausen sollen das Einhalten der Abstandsregeln ebenfalls erleichtern.

4. Nase-Mund-Schutz

Ein Mund-Nasen-Schutz gehört zur Grundausstattung aller Schülerinnen und Schüler. Für die Grundausstattung sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Ein Notfallkontingent wird vom Schulträger bereitgestellt.
Der Mund-Nasen-Schutz ist immer dann zu tragen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden kann, auf jeden Fall in den Fluren, Treppenhäusern und Sanitärbereichen der Gebäude sowie in der Pause.

5. Reinigung

Die Reinigung der Schulgebäude erfolgt täglich, die Reinigung der Sanitärbereich zweimal täglich.
Handkontaktflächen wie Tische, Türklinken, Stühle und Handläufe werden ebenfalls täglich gereinigt.

6. Besondere Einschränkungen für Unterricht und Betreuung

  • Es wird nicht gesungen (Vermeidung von Aerosolen).
  • Es findet kein Sport- und Schwimmunterricht statt.
  • Es finden keine außerschulischen Aktivitäten statt.

Es findet keine Durchmischung von Lerngruppen statt (zum Beispiel AGs).

7. Mitverantwortung

Für die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen sind alle Mitarbeiter der Schule mitverantwortlich:

  • Kenntnis des Hygieneplans
  • Vorbildliches Verhalten
  • Regelmäßiges Besprechen der Regeln mit den Schülerinnen und Schüler
  • ggf. auf die Einhaltung hinweisen
  • Meldung an Hausmeister und Schulleitung, falls Vorgaben nicht eingehalten werden können